Volleyball & SfJ - 2. Abteilungsversammlung
Volleyball & Sport für Jedermann
Wir laden alle Mitglieder herzlich zur 2. Abteilungsversammlung 2024
...Volleyball & Sport für Jedermann
Wir laden alle Mitglieder herzlich zur 2. Abteilungsversammlung 2024 ein.
29. Oktober 2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Bergshausen
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Annahme der Tagesordnung
4. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Abteilungsversammlung
5. Anträge
a. Beschlussfassung über Zusatzbeiträge im Bereich Tanzgarde
b. Beschlussfassung über Zusatzbeitrag im Bereich Volleyball
6. Veranstaltungen & Termine
7. Verschiedenes
Der Abteilungsvorstand
Steffen Kaiser
Abteilungsleiter
Informationen zu Top 5 „Anträge“:
a) Für den Bereich Tanzgarde wird folgender Beschluss gefasst:
„Personen, die regelmäßig* an von der Abteilung vergüteten Übungsleiterinnen oder Übungsleitern geleiteten Trainingseinheiten teilnehmen, sowie Personen, die von der Abteilung bezahlte Karnevalskostüme in Anspruch nehmen, zahlen folgenden Zusatzbeitrag:
Fulle-Zwerge 15,00 € pro Halbjahr
Fulle-Küken 17,50 € pro Halbjahr
Fulle-Hühner 20,00 € pro Halbjahr
Fulle-Angels 32,50 € pro Halbjahr
Familien zahlen einen maximalen Zusatzbeitrag von 60,00 € pro Halbjahr.“
Die Zuordnung wird jährlich überprüft. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024. Der Zusatzbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Bereits bezahlte Zusatzbeiträge werden verrechnet.
b) Für den Bereich Volleyball wird folgender Beschluss gefasst:
„Personen, die regelmäßig* an von der Abteilung vergüteten Übungsleiterinnen oder Übungsleitern geleiteten Trainingseinheiten teilnehmen, sowie Personen, die einen Spielerpass für den Spielbetrieb erhalten, zahlen einen Zusatzbeitrag i.H.v. 20,00 € pro Halbjahr.“
Die Zuordnung wird halbjährlich überprüft. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01.07.2024. Der Zusatzbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen.
*genaue Definition wird nachgereicht
Redaktionelle Änderungen bis zur Sitzung möglich.
Anträge sind bis zum 22.10.2024 beim Vorstand einzureichen.