12.10.2024 - 11.10.2025
29 Okt.

Volleyball & SfJ - 2. Abteilungsversammlung

Datum 29.10.2024 19:00
Kalender Volleyball & Sport für Jedermann
Ort
Bürgerhaus Bergshausen [Großer Saal]
29.10.2024 19:00
[Volleyball & Sport für Jedermann]
Volleyball & SfJ - 2. Abteilungsversammlung



Volleyball & Sport für Jedermann

Wir laden alle Mitglieder herzlich zur 2. Abteilungsversammlung 2024

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Volleyball & Sport für Jedermann

Wir laden alle Mitglieder herzlich zur 2. Abteilungsversammlung 2024 ein.

29. Oktober 2024, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Bergshausen

Tagesordnung:

1.     Eröffnung und Begrüßung

2.     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung

3.     Annahme der Tagesordnung

4.     Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Abteilungsversammlung

5.     Anträge

        a.     Beschlussfassung über Zusatzbeiträge im Bereich Tanzgarde

        b.     Beschlussfassung über Zusatzbeitrag im Bereich Volleyball

6.     Veranstaltungen & Termine

7.     Verschiedenes

Der Abteilungsvorstand



Steffen Kaiser

Abteilungsleiter

Informationen zu Top 5 „Anträge“:

a)     Für den Bereich Tanzgarde wird folgender Beschluss gefasst:

„Personen, die regelmäßig* an von der Abteilung vergüteten Übungsleiterinnen oder Übungsleitern geleiteten Trainingseinheiten teilnehmen, sowie Personen, die von der Abteilung bezahlte Karnevalskostüme in Anspruch nehmen, zahlen folgenden Zusatzbeitrag:

Fulle-Zwerge    15,00 € pro Halbjahr

Fulle-Küken       17,50 € pro Halbjahr

Fulle-Hühner     20,00 € pro Halbjahr

Fulle-Angels      32,50 € pro Halbjahr

Familien zahlen einen maximalen Zusatzbeitrag von 60,00 € pro Halbjahr.“ 
Die Zuordnung wird jährlich überprüft. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024. Der Zusatzbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Bereits bezahlte Zusatzbeiträge werden verrechnet.

b)     Für den Bereich Volleyball wird folgender Beschluss gefasst:

„Personen, die regelmäßig* an von der Abteilung vergüteten Übungsleiterinnen oder Übungsleitern geleiteten Trainingseinheiten teilnehmen, sowie Personen, die einen Spielerpass für den Spielbetrieb erhalten, zahlen einen Zusatzbeitrag i.H.v. 20,00 € pro Halbjahr.“
Die Zuordnung wird halbjährlich überprüft. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01.07.2024. Der Zusatzbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen.

*genaue Definition wird nachgereicht
Redaktionelle Änderungen bis zur Sitzung möglich.
Anträge sind bis zum 22.10.2024 beim Vorstand einzureichen.

22 Feb.

Karneval der Vereine

22.02.2025 19:11
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23 Feb.

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23.02.2025 15:11
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28 Feb.

Weiberfasching

28.02.2025 19:11
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2 März

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02.03.2025 15:11
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